Überweisen Sie beim privaten Gebrauchtwagenkauf kein Geld, bevor Sie das Auto gesehen und geprüft haben. Zahlen Sie erst bei der persönlichen Übergabe, wenn Fahrzeug, Schlüssel und vollständige Unterlagen vorliegen: Der Verkäufer erhält den Kaufpreis, Sie übernehmen Auto und Papiere.
Eine Vorauszahlung ist nicht grundsätzlich verboten. Bei einem unbekannten Verkäufer riskieren Sie jedoch, dass das Auto nie geliefert wird. Eine Überweisung lässt sich oft nur schwer zurückholen.
Warum Vorauszahlungen riskant sind
Bei Online-Inseraten stellen Verkaufsplattformen meist nur den Kontakt her. Sie prüfen nicht automatisch die Identität des Verkäufers und sichern Ihre Zahlung nicht ab. Betrüger nutzen gefälschte Angebote, angebliche Verkäufe aus dem Ausland oder erfundene Transport- und Treuhanddienste. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab.
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn der Verkäufer eine Besichtigung ablehnt, Sie unter Zeitdruck setzt oder Sie zu einer Zahlung an einen angeblichen Dienstleister auffordert. Vertrauen Sie nicht auf einen Link, den der Verkäufer zu einem Treuhandkonto oder einer Spedition schickt. Ein echt wirkender Internetauftritt belegt nicht, dass der Dienst tatsächlich unabhängig arbeitet.
Erst prüfen, dann kaufen
Besichtigen Sie das Auto vor Vertragsschluss und machen Sie, wenn möglich, eine Probefahrt. Lassen Sie sich die Originalpapiere zeigen und vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) darin mit der Nummer am Auto. Klären Sie außerdem, ob die Person, die verkauft, dazu berechtigt ist.
Schließen Sie den Kaufvertrag erst ab, wenn Sie den Zustand geprüft haben und sich für den Kauf entschieden haben. Halten Sie bekannte Mängel und konkrete Zusagen schriftlich fest. Auch mündliche Absprachen oder Nachrichten können verbindlich sein. Wenn Sie das Auto erst nach Vertragsschluss besichtigen, können Sie deshalb nicht automatisch kostenlos vom Kauf zurücktreten.
Zahlung bei der Übergabe
Treffen Sie sich persönlich zur Übergabe und wickeln Sie die Zahlung direkt miteinander ab. Bevor Sie zahlen, prüfen Sie, ob das vereinbarte Auto mit allen Schlüsseln und Unterlagen bereitsteht. Dazu gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Je nach Fahrzeug und Vereinbarung können weitere Unterlagen dazugehören. Dazu zählen etwa der Prüfbericht zur Hauptuntersuchung oder Wartungsunterlagen. Auch weiteres Zubehör kann hinzukommen.
Dann tauschen Sie Kaufpreis und Fahrzeug unmittelbar aus. Bei einer Echtzeitüberweisung warten Sie, bis der Verkäufer den tatsächlichen Zahlungseingang auf seinem Konto geprüft hat. Eine Zahlungsbestätigung oder ein Bildschirmfoto allein belegt den Eingang nicht. Bei Bargeld empfiehlt sich ein sicherer, belebter Ort, zum Beispiel eine Bankfiliale. Bewahren Sie den unterschriebenen Vertrag und den Zahlungsnachweis auf.
Passende Zahlungsmittel wählen
Eine Echtzeitüberweisung eignet sich, wenn Sie das Auto vor Ort geprüft haben und der Verkäufer den Geldeingang vor der Fahrzeugübergabe kontrollieren kann. Fragen Sie Ihre Bank vorher nach Überweisungslimits und möglichen Gebühren.
Bargeld ist bei einem privaten Verkauf ebenfalls möglich, bringt aber das Risiko mit sich, einen hohen Betrag mitzuführen. Bezahlen Sie nicht über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram. Von PayPal rät der ADAC beim Autokauf ab; der Käuferschutz greift bei motorisierten Fahrzeugen nicht.
Ein echtes Treuhandkonto kann bei größeren Beträgen eine Möglichkeit sein. Nutzen Sie einen Treuhanddienst nur, wenn Sie ihn unabhängig geprüft und seine Bedingungen verstanden haben. Eine angebliche Treuhandseite, die der Verkäufer verlinkt, ist kein Sicherheitsnachweis.
Was rechtlich gilt
Der Verkäufer muss Ihnen das Fahrzeug übergeben und das Eigentum daran übertragen; Sie müssen den vereinbarten Preis zahlen. Grundsätzlich muss keine Seite ihre vereinbarte Leistung erbringen, bevor die andere Seite ihre Leistung erbringt. Ein Vertrag kann aber auch eine Vorauszahlung vereinbaren. Deshalb gilt die Empfehlung gegen Vorkasse vor allem als Sicherheitsregel für den privaten Gebrauchtwagenkauf, nicht als pauschales gesetzliches Verbot jeder Anzahlung.
Bei einem Händler, einer Bestellung oder einer Finanzierung können andere Zahlungsbedingungen gelten. Lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift und klären Sie, wann und wofür eine Zahlung fällig wird. Wenn der Händler eine Vorauszahlung verlangt, lassen Sie sich Ablauf und Rückzahlungsbedingungen schriftlich geben.