Beim Autokauf entscheidet die Ausstattung oft darüber, ob ein Fahrzeug passt. Streit entsteht aber meist erst später, wenn ein Extra fehlt, nicht funktioniert oder ein Umbau nicht legal ist. Prüfen Sie deshalb drei Dinge getrennt: was im Vertrag vereinbart ist, ob die Ausstattung vorhanden und funktionsfähig ist und ob Umbauten zulässig und dokumentiert sind.
Was im Vertrag als Beschaffenheit, Funktion, Zubehör und Anleitungen vereinbart ist, gehört zu den Anforderungen an die Kaufsache. Verlassen Sie sich nicht allein auf das Inserat, mündliche Zusagen oder den Eindruck einer Probefahrt, sondern halten Sie die entscheidenden Merkmale in den Vertragsunterlagen fest.
Sonderausstattung schriftlich festhalten
Bei einem Neuwagen sollten Sie die Ausstattung und das Zubehör vor der Unterschrift vollständig in der verbindlichen Bestellung prüfen. Der ADAC empfiehlt, die wesentlichen Verhandlungsergebnisse schriftlich festzuhalten, weil mündliche Absprachen im Streitfall schwerer zu beweisen sind. Weicht die spätere Bestätigung von der Bestellung ab, etwa bei Ausstattung oder Preis, ist das ein neues Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können.
Beim Gebrauchtwagen sollten Sie Extras nicht nur allgemein, sondern möglichst einzeln beschreiben. Der ADAC-Kaufvertrag für private Verkäufe sieht dafür Angaben zu Zusatzausstattung und Zubehör vor und fragt außerdem nach zeitlich beschränkten Funktionen oder Diensten samt Ablaufdatum.
Legen Sie Ausstattungsliste, Bestellung oder Kaufvertrag neben das Fahrzeug und gleichen Sie sie ab. Bei jedem Extra, das für Ihre Kaufentscheidung wichtig ist, prüfen Sie, ob es tatsächlich eingebaut, mitverkauft und funktionsfähig ist. Lassen Sie sich Bedienungsanleitungen und Unterlagen zu Anbauteilen aushändigen.
Sonderausstattung am Fahrzeug prüfen
Suchen Sie vor der Unterschrift jedes Extra, das für Ihre Kaufentscheidung wichtig ist, am Fahrzeug und probieren Sie es nach Möglichkeit aus. Das gilt für Sitzheizung, Anhängerkupplung, Soundsystem und alles andere, das im Vertrag steht. Identifizieren Sie dabei auch nachgerüstete oder nicht originale Teile, denn die brauchen unter Umständen eigene Nachweise.
Lassen Sie sich nicht durch Zeitdruck zu einer Entscheidung drängen. Der ADAC rät, den Wagen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und sich die nötige Zeit zu nehmen. Wenn ein Extra nicht funktioniert oder fehlt, klären Sie das vor der Unterschrift, nicht danach.
Nachweise für Umbauten prüfen
Ein umgebautes Auto ist nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, welches Teil verbaut wurde und welche Genehmigung dafür vorliegt. Außerdem müssen Auflagen erfüllt sein, und je nach Fall ist eine Abnahme oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Nach § 19 StVZO kann die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn eine Änderung eine Gefährdung erwarten lässt oder das Abgas- beziehungsweise Geräuschverhalten verschlechtert. Die Vorschrift enthält aber Ausnahmen für Teile mit den vorgesehenen Genehmigungen.
Die Nachweiswege unterscheiden sich je nach Fall. DEKRA nennt unter anderem eine ABE oder ABG (Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise Allgemeine Bauartgenehmigung), eine Teiletypgenehmigung, ein Teilegutachten und, wenn kein geeignetes Prüfzeugnis vorliegt, eine Einzelbegutachtung. Eine Änderungsabnahme kann erforderlich sein, und je nach Änderung müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden. Manche Änderungen sind bereits durch die Fahrzeug- oder EU-Typgenehmigung abgedeckt.
Wichtig ist, nicht aus dem bloßen Vorhandensein eines Dokuments zu schließen, dass alle Bedingungen erfüllt sind. Die Unterlage muss zum konkreten Teil und Fahrzeug passen. Auflagen, Kombinationen mit anderen Umbauten und vorgeschriebene Abnahmen können entscheidend sein. TÜV NORD weist darauf hin, dass sich mehrere Änderungen gegenseitig beeinflussen können und die Zulässigkeit der Kombination aus den Prüfzeugnissen hervorgehen sollte.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei Umbauten prüfen:
- ABE, ABG oder weitere Genehmigungsunterlagen für das konkrete Teil
- Teilegutachten beziehungsweise Teiletypgenehmigung, falls einschlägig
- Abnahme- oder Anbaubescheinigung, wenn für den Umbau erforderlich
- Gutachten zur Einzelabnahme, wenn die Änderung individuell begutachtet wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil I und weitere Fahrzeugpapiere mit den erforderlichen Änderungen
- Rechnungen oder Werkstattunterlagen als ergänzender Nachweis, wer den Umbau wann ausgeführt hat
Rechnungen machen die Umbauhistorie plausibler, ersetzen aber nicht die nötige Genehmigung oder Abnahme. Bei Leistungssteigerungen ist besondere Sorgfalt angebracht. Der ADAC weist für Chip-Tuning darauf hin, dass die Mehrleistung dem Versicherer gemeldet werden muss und eine Änderung der Leistung der Zulassungsbehörde mitzuteilen ist. Je nach Fall müssen die Zulassungsbescheinigungen angepasst werden. Lassen Sie sich bei einem Gebrauchtwagen den aktuellen und einen früheren Tuningzustand im Vertrag dokumentieren, denn ein zurückgerüstetes Tuning ist für Käufer schwer zu erkennen.
Digitale Extras mit Ablaufdatum
Eine Funktion, die im Fahrzeugmenü sichtbar ist, ist nicht zwingend dauerhaft nutzbar. Bei manchen vernetzten Fahrzeugen lassen sich Funktionen online freischalten oder zeitlich begrenzt buchen. Der ADAC empfiehlt Gebrauchtwagenkäufern, sich schriftlich bestätigen zu lassen, welche nachträglich gebuchten Sonderausstattungen befristet sind.
Fragen Sie deshalb nicht nur, ob die Funktion heute aktiv ist, sondern auch, ob sie dauerhaft erworben, befristet gebucht oder an ein Konto beziehungsweise einen Dienst gebunden ist. Die konkreten Bedingungen hängen vom Hersteller und Fahrzeug ab, prüfen Sie also die Vertrags- und Fahrzeugdaten.
Fragen vor der Unterschrift
Zur Ausstattung sollten Sie klären, welche Sonderausstattung und welches Zubehör im Preis enthalten sind. Prüfen Sie, ob jedes für Sie wichtige Extra in Bestellung oder Kaufvertrag einzeln aufgeführt ist. Fragen Sie außerdem, ob das Zubehör tatsächlich dabei ist und funktioniert, ob es befristete Funktionen gibt und wann sie ablaufen. Lassen Sie sich bestätigen, dass alle zugesagten Extras in den Vertragsunterlagen festgehalten werden.
Bei Umbauten und Nachrüstungen sollten Sie wissen, welche Teile nachträglich eingebaut oder verändert wurden, wann und von wem der Umbau vorgenommen wurde und welche Genehmigung oder welches Prüfzeugnis genau zu diesem Teil und Fahrzeug gehört. Fragen Sie, ob eine Änderungsabnahme erforderlich war und wo die Bescheinigung ist. Klären Sie, ob die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen und ob das bereits erledigt ist. Fragen Sie außerdem, ob weitere Umbauten zusammen mit diesem Teil geprüft werden müssen. Bei einem Gebrauchtwagen gehört auch die Frage dazu, ob eine Leistungssteigerung vorgenommen und später zurückgerüstet wurde.
Prüfroutine in sechs Schritten
Eine feste Reihenfolge hilft, nichts zu übersehen:
- Vor der Besichtigung Ausstattungsliste, Anzeige und Vertragsentwurf nebeneinanderlegen und offene Punkte notieren.
- Am Fahrzeug jedes kaufentscheidende Extra suchen und ausprobieren. Nachgerüstete oder nicht originale Teile identifizieren.
- Bei Umbauten die Nachweise dem konkreten Fahrzeug und Bauteil zuordnen, Papiereinträge und Abnahmeauflagen prüfen.
- Bei fehlenden oder widersprüchlichen Unterlagen vor der Unterschrift den Verkäufer um Klärung bitten, bei technischen Zweifeln eine Prüforganisation einbeziehen.
- Ausstattung, Zubehör, Umbauten und relevante Zusagen konkret in den Vertrag aufnehmen lassen, bei Online-Funktionen auch Laufzeit oder Ablaufdatum dokumentieren.
- Erst unterschreiben, wenn alle Punkte geklärt sind.