Warum Sie das Auto-Inserat vorab sichern sollten
Sie haben ein passendes Auto gefunden. Bevor Sie den Verkäufer kontaktieren, sichern Sie eine Kopie des Inserats, zum Beispiel als Screenshot, PDF oder Ausdruck.
Das Inserat ist die einzige schriftliche Grundlage für die Zusagen des Verkäufers. Sobald das Auto verkauft ist oder der Verkäufer das Inserat ändert, ist dieser Nachweis weg.
Das Inserat als Beweis sichern
Portale wie mobile.de oder Autoscout24 löschen Inserate nach dem Verkauf oder wenn der Verkäufer sie entfernt. Ein Screenshot mit Datum und Uhrzeit oder ein Ausdruck reicht als Beleg. Damit belegen Sie später, was im Inserat stand: Ausstattung, Kilometerstand und Preis. Ohne diese Kopie bleibt nur Ihre Erinnerung, und die nützt bei einer Reklamation nichts.
Inserat und Fahrzeug abgleichen
Vergleichen Sie das Inserat direkt mit dem Fahrzeug vor Ort. Achten Sie auf den Preis, die Fahrzeugdaten und die Servicehistorie. Prüfen Sie außerdem den Kilometerstand und die Originaldokumente. Wenn das Inserat einen anderen Kilometerstand nennt als der Tacho oder die Servicehefte, ist das ein Warnsignal. Fehlende Dokumente oder Widersprüche zwischen Inserat, Verkäufer und Fahrzeughistorie sollten Sie ernst nehmen. Stimmen die Angaben nicht überein, lassen Sie den Kauf lieber sein.
Preis mit Vergleichsportalen prüfen
Vergleichen Sie den geforderten Preis mit ähnlichen Fahrzeugen auf Portalen wie Autoscout24 oder mobile.de. Achten Sie dabei auf vergleichbare Ausstattung, Laufleistung und Baujahr. Liegt der Preis deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Fahrzeuge, sollten Sie nicht kaufen. Ein überhöhter Preis ist noch kein Betrugsbeweis, aber ein klares Zeichen, dass das Angebot nicht fair kalkuliert ist.
Privatkauf bietet weniger Schutz
Beim Privatkauf kann der Verkäufer die Haftung für Mängel am Fahrzeug im Kaufvertrag ausschließen. Das bedeutet: Wenn nach dem Kauf ein Schaden auftritt, haben Sie kaum Ansprüche. Prüfen Sie das Fahrzeug deshalb vor dem Kauf besonders gründlich, am besten mit einer Probefahrt und wenn möglich mit einem unabhängigen Gutachter. Beim Händlerkauf gilt dagegen eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten. In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand.