HU-Bericht beim Autokauf lesen

Der Bericht der Hauptuntersuchung (HU) zeigt beim Gebrauchtwagenkauf, ob das Auto die Sicherheitsprüfung bestanden hat. Er nennt auch, welche Mängel der Prüfer fand, wann die nächste HU fällig ist und ob der Verkäufer offene Punkte bereits behoben hat. So sehen Sie, ob das Auto sofort fahrbereit ist oder ob Reparaturen anstehen.

Mängelklassen im HU-Bericht

Die Hauptuntersuchung prüft alle zwei Jahre die Verkehrssicherheit Ihres Autos, Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Der Prüfer dokumentiert das Ergebnis in einem Bericht, der auch digital vorliegen kann. Für Käufer sind vor allem die Mängelklassen wichtig, in die der Prüfer die Probleme einordnet.

Bei geringen Mängeln, etwa einem zerkratzten Spiegel oder einer defekten Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung, vergibt der Prüfer die Plakette trotzdem. Eine Nachuntersuchung ist dann nicht nötig, aber Sie müssen die Mängel unverzüglich beseitigen. Im Bericht stehen diese Punkte als Hinweis, und ein seriöser Verkäufer hat sie vor dem Verkauf behoben.

Bei erheblichen Mängeln erteilt der Prüfer keine Plakette. Das Fahrzeug muss zur Nachuntersuchung, bevor es wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wenn Sie einen solchen Bericht sehen, wissen Sie, dass das Auto aktuell keine gültige HU hat und der Verkäufer die Nachprüfung noch durchführen muss.

Die schwerste Kategorie betrifft Mängel, die eine direkte Gefährdung des Verkehrs darstellen, etwa defekte Bremsen. In diesem Fall entfernt der Prüfer die alte Plakette, und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden. Der Halter hat dann genau einen Monat Zeit, das reparierte Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorzuführen und den Prüfbericht der ersten Untersuchung mitzubringen. Die Nachprüfung selbst kostet nur eine geringe Gebühr.

Fristen und Nachprüfung

Beim Autokauf kommt es darauf an, ob das Fahrzeug bei der Übergabe eine gültige Plakette hat. Ist die HU abgelaufen oder wurde sie nicht bestanden, dürfen Sie das Auto nicht ohne Weiteres fahren. Ein nicht bestandener HU-Termin bedeutet nicht automatisch ein Fahrverbot. Sie dürfen das Auto weiterfahren, solange Sie die Mängel unverzüglich beheben und die Nachprüfung ordnungsgemäß durchführen. Bußgelder drohen erst, wenn Sie mit abgelaufener Plakette oder ohne Nachprüfung weiterfahren.

Achten Sie im Bericht auf das Datum der letzten Untersuchung und darauf, wann die nächste HU fällig ist. Wenn der Verkäufer eine Nachprüfung bereits angemeldet hat, sollte der Termin im Kaufvertrag festgehalten werden. Klären Sie vor dem Kauf, wer die Kosten für die Beseitigung erheblicher Mängel trägt und wer die Nachprüfung durchführt. Bei verkehrsgefährdenden Mängeln muss die Reparatur innerhalb der Monatsfrist erfolgen. Sonst verliert der Bericht seine Gültigkeit und Sie müssen eine neue HU machen lassen.

Bericht beim Kauf prüfen

Vergleichen Sie zuerst, ob der Bericht zum Fahrzeug passt. Fahrgestellnummer und Kennzeichen müssen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Ein Bericht, der nicht zum Auto gehört, ist wertlos. Prüfen Sie auch, ob die Plakette am Auto zum Datum im Bericht passt. Eine frische Plakette mit altem Bericht oder umgekehrt deutet auf Unstimmigkeiten hin.

Lesen Sie die Mängelvermerke genau. Geringe Mängel, die im Bericht stehen, aber nicht behoben wurden, sind ein Verhandlungspunkt. Erhebliche Mängel bedeuten, dass das Fahrzeug aktuell nicht verkehrssicher ist, und Sie sollten den Kauf nur mit schriftlicher Zusage zur Reparatur abschließen. Fragen Sie den Verkäufer nach der Rechnung der Nachprüfung, wenn eine im Bericht vermerkt ist. So sehen Sie, ob die Mängel tatsächlich behoben wurden und nicht nur auf dem Papier verschwunden sind.