Autokauf: Welches Zubehör bei der Übergabe dazugehört
Beim Autokauf denken die meisten zuerst an Preis, Zustand und Probefahrt. Doch die Übergabe entscheidet, ob Sie das Fahrzeug problemlos zulassen und später Ansprüche geltend machen können. Zum Kaufvertrag gehören neben dem Auto auch alle Schlüssel, Dokumente und das Zubehör. Fehlt etwas davon, drohen Kosten für Ersatzbeschaffung, Zulassungsprobleme und Streit mit dem Verkäufer.
Schlüssel vollständig prüfen
Die Schlüssel sind der erste Punkt, den Sie bei der Übergabe kontrollieren sollten. Ein modernes Auto hat in der Regel zwei Funkschlüssel, bei älteren Fahrzeugen mindestens einen Hauptschlüssel und einen Ersatzschlüssel. Prüfen Sie, ob alle Schlüssel zum Fahrzeug passen und ob die Fernbedienung funktioniert. Ein fehlender Zweitschlüssel ist kein Bagatellproblem. Der Ersatz kostet bei neueren Modellen mit Wegfahrsperre und Codierung schnell mehrere hundert Euro. Außerdem müssen Sie den Wagen beim Händler oder in der Werkstatt neu anlernen lassen.
Lassen Sie sich außerdem bestätigen, dass keine weiteren Schlüssel im Umlauf sind. Bei Gebrauchtwagen von Privatpersonen kann ein früherer Besitzer noch einen Schlüssel besitzen. Verlangen Sie im Kaufvertrag eine Erklärung, dass alle vorhandenen Schlüssel übergeben wurden. Fehlt ein Schlüssel, sollten Sie das schriftlich festhalten und eine Preisminderung vereinbaren.
Dokumente für die Übergabe
Ohne die richtigen Papiere können Sie das Auto nicht zulassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen alle Dokumente zu übergeben, die für die Zulassung und den Betrieb nötig sind. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), bei älteren Fahrzeugen die entsprechenden Vorgänger-Dokumente. Prüfen Sie, ob die Daten in den Papieren mit dem Fahrzeug übereinstimmen, insbesondere Fahrgestellnummer, Halter und technische Angaben.
Zusätzlich sollten Sie folgende Unterlagen verlangen, auch wenn sie nicht immer gesetzlich vorgeschrieben sind: das Serviceheft mit den Wartungseinträgen, die letzte TÜV-Bescheinigung beziehungsweise den Prüfbericht der Hauptuntersuchung, die Bedienungsanleitung und Belege über größere Reparaturen. Diese Papiere sind wichtig für den Wiederverkaufswert. Sie belegen, wie das Fahrzeug gepflegt wurde, und helfen Ihnen, spätere Mängel einzuordnen. Fehlt das Serviceheft, sollten Sie den Verkäufer nach dem Wartungsnachweis fragen und im Zweifel den Kaufpreis neu verhandeln.
Zubehör zum Fahrzeug
Zum Zubehör zählt alles, was beim Kauf des Fahrzeugs mitgeliefert wurde oder zur Serienausstattung gehört. Dazu gehören das Reserverad oder das Notrad beziehungsweise das Reifenreparaturset, der Wagenheber, der Radschlüssel und das Warndreieck mit Verbandskasten. Bei vielen modernen Autos liegen diese Teile im Kofferraum unter dem Bodenbrett. Kontrollieren Sie, ob alles vorhanden und funktionsfähig ist. Ein fehlender Wagenheber fällt erst auf, wenn Sie in einer Panne den Reifen wechseln müssen.
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung sollten Sie prüfen, ob das Zubehör vollständig ist. Dazu gehören zum Beispiel die Ladekabel für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, die Ladestation für den Heimgebrauch, die zweite Fernbedienung für die Standheizung oder die Ski- und Fahrradträger, wenn sie im Kaufvertrag aufgeführt sind. Entscheidend ist der Kaufvertrag: Was dort als zum Fahrzeug gehörend aufgelistet ist, muss bei der Übergabe vorhanden sein. Fehlt etwas, haben Sie Anspruch auf Nachlieferung oder Preisminderung.
Warum fehlende Teile teuer werden
Die Folgen einer unvollständigen Übergabe zeigen sich oft erst später. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie das Fahrzeug nicht auf sich zulassen, und ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Fehlende Schlüssel bedeuten nicht nur Ersatzkosten, sondern auch ein Sicherheitsrisiko, wenn ein unbekannter Schlüssel weiter existiert. Ein Auto, dessen Schlüssel nicht vollständig übergeben wurden, kann gestohlen werden, ohne dass Einbruchsspuren hinterlassen werden.
Auch für die Wertermittlung spielt die Vollständigkeit eine Rolle. Beim späteren Verkauf fragen Käufer nach Serviceheft, Schlüsseln und Zubehör. Fehlt davon etwas, sinkt der Wiederverkaufswert spürbar, weil der nächste Käufer dieselben Unsicherheiten hat wie Sie. Wer beim Kauf auf Vollständigkeit besteht, schützt sich also nicht nur vor unmittelbaren Kosten, sondern auch vor Wertverlust.
Rechte bei fehlenden Teilen oder Mängeln
Wenn der Verkäufer Dokumente, Schlüssel oder Zubehör nicht vollständig übergibt, haben Sie als Käufer Rechte. Bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Händler greift die gesetzliche Gewährleistung, sofern sie nicht wirksam eingeschränkt wurde. Sie können dann Nacherfüllung verlangen, also die Lieferung der fehlenden Teile, oder vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise den Kaufpreis mindern. Bei Privatkäufen gilt: Fehlende Teile, die im Vertrag zugesichert wurden, berechtigen ebenfalls zu Nachbesserung oder Minderung.
Wichtig ist, dass Sie Mängel und fehlende Teile sofort bei der Übergabe schriftlich festhalten. Unterschreiben Sie die Übergabeprotokolle erst, wenn alles vollständig ist, oder vermerken Sie die fehlenden Punkte ausdrücklich. Eine spätere Reklamation ist schwieriger, weil der Verkäufer behaupten kann, die Teile seien bei Übergabe vorhanden gewesen. Prüfen Sie deshalb vor der Unterschrift systematisch: Schlüssel, Papiere, Zubehör, Warndreieck, Verbandskasten und alle im Vertrag genannten Extras.