Autokauf: Händler oder Privatverkauf?
Beim Gebrauchtwagenkauf haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie kaufen beim Händler oder direkt von privat. Beide unterscheiden sich bei Preis, rechtlicher Absicherung und dem eigenen Aufwand. Privat kaufen ist meist günstiger; der Händlerkauf bietet mehr Sicherheit und Service. Welche Wahl besser ist, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie investieren und ob Sie ein Restrisiko tragen wollen.
Der Preisunterschied
Private Verkäufer verlangen in der Regel weniger als ein Händler. Der Grund ist einfach: Ein Händler rechnet seine Kosten ein, also Miete für den Verkaufsraum, Personal, Aufbereitung des Fahrzeugs und die Gewährleistung, die er gesetzlich erbringen muss. Ein privater Verkäufer hat diese Kosten nicht und möchte meist einfach schnell und unkompliziert verkaufen. Dafür verzichtet er auf den Service, den ein Händler mitliefert.
Der günstigere Preis beim Privatkauf bedeutet aber nicht automatisch ein gutes Geschäft. Sie sollten immer vergleichen, welche Ausstattung, Laufleistung und welcher Pflegezustand tatsächlich geboten werden. Ein gepflegtes Fahrzeug beim Händler mit frisch gemachtem TÜV und neuer Inspektion kann am Ende günstiger sein als ein scheinbar billiges Privatfahrzeug, das kurz darauf eine teure Reparatur braucht.
Risiko und Gewährleistung
Der wichtigste Unterschied liegt in der rechtlichen Absicherung. Beim Kauf vom Händler haben Sie Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung, bei Gebrauchtwagen kann diese auf zwölf Monate begrenzt werden. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, können Sie eine Reparatur verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung dagegen vollständig ausschließen, üblicherweise mit dem Zusatz „gekauft wie gesehen". Dann tragen Sie das volle Risiko für versteckte Mängel, die erst nach dem Kauf auffallen. Genau deshalb sollten Sie beim Privatkauf besonders vorsichtig sein. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Gutachter oder einer Prüforganisation wie TÜV oder Dekra begutachten, wenn Sie keine eigene Erfahrung mitbringen.
Wer erledigt die Formalitäten?
Beim Händler übernimmt der Verkäufer einen großen Teil der Arbeit. Er kümmert sich um die Papiere, bietet oft Finanzierung und die Inzahlungnahme Ihres alten Fahrzeugs an und stellt das Auto für die Probefahrt bereit. Sie müssen nur entscheiden und unterschreiben.
Beim Privatkauf liegt die Organisation bei Ihnen. Sie müssen den Verkäufer finden, Termine koordinieren, die Unterlagen selbst prüfen und die Ummeldung sowie die Kaufabwicklung eigenständig regeln. Dazu gehört auch, dass Sie sich vor dem Termin über das Fahrzeug informieren, etwa über typische Schwachstellen des Modells und den marktüblichen Preis. Wer das nicht möchte, ist beim Händler besser aufgehoben.
Unterlagen gründlich prüfen
Unabhängig vom Verkäufer sollten Sie die Fahrzeugpapiere genau ansehen. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der TÜV-Bericht und das Serviceheft. Kontrollieren Sie, ob die Fahrzeug-Identifikationsnummer im Brief mit der im Fahrzeug übereinstimmt und ob der Verkäufer als Halter eingetragen ist. Bei einem privaten Verkäufer sollten Sie zusätzlich den Personalausweis prüfen, damit Sie sicher sein können, dass Ihnen das Fahrzeug tatsächlich vom Eigentümer verkauft wird.
Beim Privatkauf sollten Sie außerdem auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen, in dem der Zustand des Fahrzeugs und der vereinbarte Preis festgehalten sind. Mündliche Absprachen helfen Ihnen später nicht weiter, wenn es zu Streit kommt. Ein Händler stellt den Vertrag in der Regel selbst aus, hier liegt die Prüfpflicht eher bei den Fahrzeugdaten und den zugesagten Leistungen.
Verhandlungsspielraum nutzen
Die Verhandlungsposition ist bei beiden Verkäufern unterschiedlich. Ein privater Verkäufer möchte sein Fahrzeug meist zügig loswerden und ist oft bereit, vom Preis abzurücken, wenn Sie bar zahlen und das Auto schnell abholen. Allerdings kann er auch einfach abwarten, wenn ihm Ihr Angebot nicht passt, denn er hat keinen Druck durch laufende Kosten.
Ein Händler hat Erfahrung im Verhandeln und kennt die üblichen Preisspannen genau. Dafür hat er Interesse am Abschluss, weil er seine Kosten decken und seine Verkaufsziele erreichen muss. Neben dem Preis können Sie bei einem Händler auch über Zusatzleistungen verhandeln, etwa Winterreifen, eine neue Inspektion oder einen günstigeren Servicevertrag. Bei einem privaten Verkäufer gibt es solche Extras in der Regel nicht, hier zählt allein der Kaufpreis.